Anforderungen
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme zum Studium Instrumental- und Gesangspädagogik ist der Nachweis über eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann in Ausnahmefällen durch eine künstlerisch und/oder pädagogisch herausragende Qualifikation ersetzt werden.
Für die Zulassung zum Studiengang werden fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Bestehen einer Prüfung im Haupt- und Pflichtfach, in den Fächern Harmonielehre / Allgemeine Musiklehre (schriftlich) und Hörerziehung (schriftlich). Zusätzlich findet eine Gruppeninteraktionsprüfung (Arbeit mit Kleingruppe) sowie ein persönliches Interview mit dem Bewerber statt.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung beinhaltet nicht generell den Anspruch auf einen Studienplatz, da die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt ist.
Prüfung in den instrumentalen Hauptfächern
Vortrag mittelschwerer Werke sowie Vomblattspiel.
Bei Hauptfächern, deren Literatur nicht alle Stilepochen umfasst, können zwei Werke aus der gleichen Epoche gewählt werden. Falls es an solistischer Literatur mangelt, sind charakteristische Orchesterstellen und technische Übungen heranzuziehen.