Ausländische Bewerber/innen
Wegen der musikpädagogischen Ausrichtung des Studiums werden für die Zulassung zum Studiengang fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Diese müssen vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.
(Zeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland, mindestens Stufe B 1).
Zur Aufnahmeprüfung muss ferner nachgewiesen werden, dass der Studierende für die Unterhaltskosten (Krankenversicherung, Miete etc.) während des gesamten Studiums aufkommen kann.