Ausländische Bewerber/innen

Wegen der musikpädagogischen Ausrichtung des Studiums werden für die Zulassung zum Studiengang fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Diese müssen vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.
(Zeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland, mindestens Stufe B 1).

Zur Aufnahmeprüfung muss ferner nachgewiesen werden, dass der Studierende für die Unterhaltskosten (Krankenversicherung, Miete etc.) während des gesamten Studiums aufkommen kann.

Zeugnisse

a) TestDaF Niveaustufe 3, oder

b) Goethe-Zertifikat B 2 (Goethe-Institut) oder

c) DSH-Prüfung, Stufe I, oder

d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe

Sprachprüfung

Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung setzt darüber hinaus das Bestehen einer institutsinternen, berufsbezogenen Sprachprüfung voraus. Diese Prüfung beinhaltet:

  1. Diktat eines musikspezifischen Textes
  2. Fragen zu einem vorgelegten Text sowie zu musikalischen Fachbegriffen
  3. Verfassen eines kurzen eigenständigen Textes zu einem musikspezifischen Thema
  4. Interview / Gesprächsprobe