Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme zum Studium Instrumental-
und Gesangspädagogik ist der Nachweis über eine Hochschulzugangs-
berechtigung. Diese kann in Ausnahmefällen durch eine künstlerisch und/oder pädagogisch herausragende Qualifikation ersetzt werden.
Für die Zulassung zum Studiengang werden fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
