Zulassungsvoraussetzungen

 

Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP)

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
    Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung kann
    die fehlende Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ersetzen
  • Aufnahmeprüfung
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Altersgrenze: in der Regel Vollendung des 25. Lebensjahres

 

Staatlich geprüfte/r Musiklehrer/in (SMP)

  • Mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss
  • Aufnahmeprüfung
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Altersgrenze: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

 

Leistungsnachweise (Scheine), die in anderen Ausbildungsgängen erworben werden, werden nicht auf das Studium angerechnet.

 


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