Zulassungsvoraussetzungen
Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP)
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung kann
die fehlende Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ersetzen - Aufnahmeprüfung
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Altersgrenze: in der Regel Vollendung des 25. Lebensjahres
Staatlich geprüfte/r Musiklehrer/in (SMP)
- Mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss
- Aufnahmeprüfung
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Altersgrenze: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
Leistungsnachweise (Scheine), die in anderen Ausbildungsgängen erworben werden, werden nicht auf das Studium angerechnet.